Beruf Raumausstatter

Beruf Raumausstatter

Bezeichnung

Der Beruf Raumausstatter, früher als Polsterer, Dekorateur oder manchmal auch als Tapezierer bezeichnet, ist seit der im Jahr 1965 erfolgten Erneuerung der Handwerksordnung die offizielle Berufsbezeichnung in Deutschland für einen Handwerker im Bereich der Gestaltung von Innenräumen.

Arbeits- und Dienstleistungebereiche

Die Tätigkeit des Raumausstatters umfassen

  1. Polstern, Restaurieren, Bespannen von Möbeln
  2. Verlegen von Bodenbelägen (Teppich, PVC, Vinyl, Parkett, Laminat, …)
  3. Entwurf und Umsetzung von Fensterdekorationen (Gardine, Rollo, Plissee, Vorhang …)
  4. Gestalten von Wänden mit Wandbespannungen oder Tapeten
  5. Herstellung und Montage von Sicht-, Licht- oder Sonnenschutz
  6. Ganzheitliche Farb- und Stilberatung für Wohnräume, Büros, Ladenlokale …
  7. Objekteinrichtung und Objektpolsterung

Voraussetzungen

Neben handwerklicher Begabung sollten gestalterische Neigungen vorhanden sein. Die körperlichen Voraussetzungen sind so unterschiedlich wie die verschiedenen Arbeitsgänge. Das Dekorieren und Wandbekleiden ist körperlich nicht übermäßig anstrengend, erfordert aber viel Geschick.

Das Bodenlegen mit seinen Vorbereitungsarbeiten (Herausreißen von Altbelag, Schleifen, Grundieren und Spachteln des Untergrunds, etc.) erfordern Kraft, da auch Gewichte transportiert werden müssen. Zum Polstern ist Kraft und Gefühl in den Händen gefragt.

Da man bei den meisten Tätigkeiten viel mit Kunden zu tun hat, sollte man kontaktfreudig und freundlich sein. Mathematik ist, wie in allen Handwerksberufen, wichtig. Zeichnerisches Talent und Farb- und Formgefühl sind von Vorteil.

Geschichte des Raumausstatters

In Frankreich ist der Beruf unter der Bezeichnung tapissier seit 1295 bekannt. Die Tätigkeit dieser tapissiers war bereits im Mittelalter für die Ausstattung von Burgen mit Bildwirkereien, Fußteppichen, dekorativen Stoffen, Sitzkissen und dergleichen von Bedeutung und blühte in der Regierungszeit Ludwigs des XIV. auf, in dessen Schlössern die Gemächer mit wertvollen Wandbehängen und -bespannungen, Stoffdrapierungen und gepolsterten Sitz- und Liegemöbeln ausgestattet wurden. Zu dieser Zeit gab es auch das käufliche Amt eines königlichen Dekorateurs und Raumausstatters (tapissier du roi).

Bei Interesse an diesem Berufsbild oder einer Ausbildung schauen Sie doch einmal bei Ihrem Raumausstatter vorbei.